Spurwechsel


Was bedeutet Spurwechsel für Asylbewerber*innen?

Der Gesetzgeber hat für Geduldete im Aufenthaltsrecht gesetzliche Grundlagen geschaffen, um bei festgestellter nachhaltiger Integration nach langjährigem Aufenthalt ein sicheres Bleiberecht in Form eines Aufenthaltstitels gewähren zu können. Asylbewerber*innen können somit eine Aufenthaltserlaubnis zur qualifizierten Beschäftigung in Deutschland beantragen und dadurch durch einen „Spurwechsel“ aus dem Asylverfahren in einen langfristig sicheren Aufenthaltstitel wechseln.

Wir beraten ausführlich mit dem Ziel eine Bleiberechtsperspektive aufzubauen und dadurch eine gelingende Arbeitsmarktintegration ermöglichen. Insbesondere geht es darum, Lösungswege zu entwickeln, die zu einer Umsetzung der vom Gesetzgeber vorgesehenen Bleiberechtsregelungen führen.
Wir erstellen einen sog. Integrationsfahrplan, der verständlich und schriftlich dargestellt, welche konkreten Schritte unternommen werden müssen, um mit Hilfe der gesetzlichen Regelungen Bleiberechtsperspektiven zu eröffnen.

Das Projekt braucht Unterstützung!
2025 läuft unsere Finanzierung aus. Spenden können auf das Konto des ibz mit dem Vermerk Spurwechsel 2026 überwiesen werden.
Sparkasse Karlsruhe IBAN: DE54 6605 0101 0010 0940 84 BIC: KARSDE66XXX
Herzlichen Dank!

 

Ort: ibz, 2. OG, links
Leitung: Angelika Steffen
Kontakt: spurwechsel@ibz-karlsruhe.org
Telefon: 0151-25020693

Das Projekt wird 2025 noch gefördert von der Stadt Karlsruhe und kofinanziert vom Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg und aus Mitteln der Europäischen Union