Spurwechsel


Sowohl Geduldete als auch in der Gestattung lebende Personen befinden sich seit Jahren in einer Art Schwebezustand. Der Gesetzgeber hat für die Geduldeten im Aufenthaltsrecht gesetzliche Grundlagen geschaffen, um bei festgestellter nachhaltiger Integration nach langjährigem Aufenthalt ein sicheres Bleiberecht in Form eines Aufenthaltstitels gewähren zu können.

Wir beraten Sie ausführlich mit dem Ziel eine Bleiberechtsperspektive aufzubauen und dadurch eine gelingende Arbeitsmarktintegration ermöglichen. Insbesondere geht es darum, Lösungswege für Sie zu entwickeln, die zu einer Umsetzung der vom Gesetzgeber vorgesehenen Bleiberechtsregelungen führen.
Wir erstellen mit Ihnen einen sog. Integrationsfahrplan, der verständlich und schriftlich dargestellt, welche konkreten Schritte unternommen werden müssen, um mit Hilfe der neuen gesetzlichen Regelungen Bleiberechtsperspektiven zu eröffnen.

Ort: ibz, 2. OG, links
Leitung: Angelika Steffen
Kontakt: spurwechsel@ibz-karlsruhe.org
Telefon: 0151-25020693

Das Projekt wird gefördert von der Stadt Karlsruhe und kofinanziert vom Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg und aus Mitteln der Europäischen Union